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Datum: 13.03.2023

Start der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 13.03.2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
im Rahmen der Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnschienen des Bundes sowohl für
Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen eingeleitet. Diese endet am 24.04.2023.

Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Zusammenfassende Information zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
2002/49/EG strategische Lärmkarten für Eisenbahnstrecken des Bundes ausgearbeitet
und im Sommer 2022 unter www.eba.bund.de veröffentlicht. Diese Lärmkarten stellen
auch auf dem Gebiet der jeweils betroffenen Kommunen, also auch der Stadt
Bargteheide, Lärmbelastungen dar.

Auf Grundlage dieser Lärmkarten stellt das EBA nun einen bundesweiten
Lärmaktionsplan auf. Mit Lärmaktionsplänen sind gemäß § 47 d Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln.
Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus
durchgeführt werden soll. Hierdurch sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle
weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner einen Überblick
über die bestehende Lärmbelastung erhalten. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als
integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und
Ortsplanung eingeführt werden.

Gemäß § 47 d BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne
gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der
Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Das Beteiligungsverfahren erfolgt in zwei Phasen:
In der ersten Phase können sich die Betroffenen zu ihrer persönlichen
Belastungssituation durch Schienenverkehrslärm einbringen sowie zu
Lärmschutzmaßnahmen Auskunft geben. Die Beiträge werden ausgewertet und
analysiert. Die Ergebnisse veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt in einem Entwurf zum
Lärmaktionsplan. Nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmaktionsplanung besteht
in einer zweiten Phase die Möglichkeit, diese noch einmal zu bewerten.

Voraussichtlich im Herbst 2023 findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
statt. Dabei werden die Teilnehmenden zum Entwurf des Lärmaktionsplans und zum
ersten Beteiligungsverfahren befragt. Die Ergebnisse werden im abschließenden
Lärmaktionsplan der Runde 4 veröffentlicht, der im Sommer 2024 herausgegeben wird.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 13.03.2023 die erste Phase der bundesweiten
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung an den
Haupteisenbahnschienen des Bundes begonnen. Diese endet am 24.04.2023.

In diesen sechs Wochen können Bürger an einer online-basierten Befragung im Internet
teilnehmen und sich damit an der Erstellung des Lärmaktionsplanes beteiligen. Neben
den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen,
Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich entsprechend einzubringen. Die
Angaben der Öffentlichkeit helfen dem Eisenbahn-Bundesamt dabei, die
Lärmaktionsplanung aufzustellen.

Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden:
http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Eine rege und konstruktive Mitwirkung an der Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes wird für sehr wichtig gehalten und
wäre dem Lärmschutz an Schienenstecken somit sehr förderlich. Seitens der Stadt
Bargteheide wird eine Teilnahme der sich betroffen Fühlenden insofern ausdrücklich
unterstützt und begrüßt.