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Datum: 03.04.2025

Änderung zur Lichtbilderstellung für den Personalausweis

Die Regelung zur elektronischen Fotoübermittlung hat eine längere Frist erhalten, um die notwenigen organisatorischen und technischen Schritte für die Umsetzung zu ermöglichen.  

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium entschieden, in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder zunächst bis zum 31.07.2025 zu erlauben.

Ein Ausnahmefall ist zum Beispiel, wenn ein Bürger sein Lichtbild noch vor dem 1. Mai 2025 bei einem Fotodienstleister erstellen lässt und als Papier-Lichtbild ausgehändigt erhält und der Termin zur Beantragung erst im Mai ist. 
Auch könnte ein Foto auf Papier angenommen werden, wenn die Behörde noch nicht die notwenige Technik zum Erstellen oder Erfassung digitaler Bilder von Fotodienstleistern hat. 

Nach dieser Übergangsfrist dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (Personalausweise und Reisepässe) genutzt werden, die das Amt auf einem gesicherten elektronischen Weg über zertifizierte Fotografen erreichen. Die neue Vorgabe soll Manipulationen erschweren und den Antragsprozess vereinheitlichen. Die Nutzung von gedruckten Fotos für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist dann nicht mehr möglich.