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Datum: 19.11.2025

Änderung bei der Fischereiabgabe und beim Urlaubsfischereischein in Schleswig-Holstein

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung sind in Schleswig-Holstein umfangreiche Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht in Kraft getreten. Zeitgleich wurde in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.

Für Sie als Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies:

Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung:

Den Fischereischein, den Urlauberfischereischein und den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe gibt es jetzt (nach Neuausstellung) als digitale Dokumente, Fischereischeine zusätzlich auch als Karten im praktischen Scheckkartenformat. Sie als Bürgerin oder Bürger entscheiden selbst, ob Sie diese Dokumente ausschließlich digital auf dem Smartphone oder ausgedruckt bzw. als Karte mitführen wollen. Da der Fischereischein kein Passbild mehr enthalten wird, besteht ab sofort eine Mitführungspflicht für den Personalausweis (ab 16 Jahren).

Alle weiteren Informationen finden Sie hier