FAQ Winterdienst
Eis und Schnee führen im ganzen Land zu glatten Straßen und Wegen. Doch wer übernimmt eigentlich welche Aufgaben? Die Stadt Bargteheide hat die wichtigsten Antworten zusammengestellt.
Wer übernimmt den Winterdienst?
Die Stadt Bargteheide übernimmt den Winterdienst für die in der Anlage 2 benannten Gemeindestraßen, nachzulesen auf der Homepage der Stadt Bargteheide unter Satzungen. Ausgenommen sind die Park- und Stellflächen außerhalb der Fahrbahn sowie die Bushaltebuchten.
Welche Pflichten haben Anlieger?
Schnee und Glätte sind auf öffentlichen Gehwegen sowie auf kombinierten Geh- und Radwegen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu räumen, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 07.00 Uhr des folgenden Tages. Der Winterdienst obliegt generell den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.
Wie viel muss geräumt werden?
Die Flächen sind in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite – soweit möglich mindestens in einer Breite von 1,20 Meter – von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit geeigneten Stoffen zu streuen.
Wie sollte der Schnee gelagert werden?
Schnee und Eis sind grundsätzlich auf den angrenzenden Grundstücken zu lagern. Wo dies nicht möglich ist, sind Schnee und Eis auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges oder auf einem Seitenstreifen so am Fahrbahnrand zu lagern, dass Fahr- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet werden.
Was darf gestreut werden?
Grundsätzlich erlaubt sind Sand, Splitt oder Granulat. Salz und andere auftauende Stoffe sind nur in besonderen Ausnahmefällen (Eisregen) und an besonders gefährlichen Stellen z. B. Treppen erlaubt, bzw. bei maschineller Verarbeitung des Streugutes.