Inhalt

Neue Allgemeinverfügungen des Kreises Stormarn 11.01.2021

Der Kreis Stormarn hat seine bestehenden Allgemeinverfügungen, soweit erforderlich, der geltenden Rechtslage angepasst und verlängert.

Kreis Stormarn Logo

Es geht hierbei und folgende Allgemeinverfügungen (AV):

Hierbei geht es um die automatische Quarantäneverpflichtung.

Personen, die Kenntnis davon haben, dass bei Ihnen eine Covid-19-Infektion vorliegt und Personen, die als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen sind, weil Sie mind. 15 Minuten einen engen (face to face) oder direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich bis auf weiteres ständig dort abzusondern/aufzuhalten.

Ferner besteht die Verpflichtung, mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.


An das Betreten, den Aufenthalt und das Verlassen der genannten Einrichtungen werden mit dieser AV für die Bewohner, das Personal und die Besucher weitergehende Anforderungen gestellt. u.a. ist vom Betretungsverbot, anders als es die Landesverordnung vorsieht, nur jeweils eine festgelegte Besuchsperson pro Bewohnerin oder Bewohner ausgenommen. Die Besuchsperson muss über ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen.

An den in der Anlage bezeichneten bzw. gekennzeichneten öffentlich zugänglichen Bereichen oder an Bahnhöfen, Bahnhofsvorplätzen, Bahnhaltepunkten und innerörtlichen Haltestellen des ÖPNV im Kreis Stormarn besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Und auch bei Angeboten der Kindertagesbetreuung sollen erwachsene Personen diese tragen.


Die Landesverordnungen und die Allgemeinverfügungen treten ab Montag, 11.01.2021 in Kraft. Die genauen Wortlaute der Allgemeinverfügungen können Sie den als Anlagen beigefügten Dokumenten entnehmen. Sie finden die Verordnungen und Erlasse auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein, die Allgemeinverfügungen auf der Internetseite des Kreises Stormarn.

Landrat Dr. Görtz: „Leider macht es das Infektionsgeschehen weiterhin erforderlich, strikte Maßnahmen zum Schutz der Menschen in unserem Kreis zu ergreifen. Mir ist bewusst, dass die Kontaktbeschränkungen und auch die Einschränkungen für Schulen, Kitas, Handel und Gewerbe extreme Einschnitte in unser privates, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben mit sich bringen.

Ich hoffe sehr, dass sich die Stormarnerinnen und Stormarner an die Regeln halten und ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum reduzieren. Denn wenn wir in naher Zukunft wieder zu einem normalen Miteinander kommen wollen, muss es endlich gelingen, die Infektionsketten zu unterbrechen.

Dazu gehört auch, dass es gelingt, möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen. Die Impfzentren stehen bereit und sind in der Lage, in kürzester Zeit mehr Personen pro Tag zu versorgen als es im Moment möglich ist. Darum werden wir die Kapazitäten hochfahren, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht.“

11.01.2021