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Werden im Zuge von Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten Entwässerungsleitungen der Gebäude- und Grundstücksentwässerung hergestellt, geändert oder entfernt, ist hierzu ein sogenannter Entwässerungsantrag zu stellen. In der Regel wird dieser Antrag vom Planer bzw. Architekten zusammen mit dem Bauantrag eingereicht.