Werden im Zuge von Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten Entwässerungsleitungen der Gebäude- und Grundstücksentwässerung hergestellt, geändert oder entfernt, ist hierzu ein sogenannter Entwässerungsantrag zu stellen. In der Regel wird dieser Antrag vom Planer bzw. Architekten zusammen mit dem Bauantrag eingereicht.
Vor Beantragung der Grundstücksentwässerungsanlage ist bei der zuständigen Stelle (Frau Lange, lange@bargteheide.de ; 04532- 40 47 504) ein Auszug aus dem Kanalkattaster sowie die Information über die maximal zulässige Einleitmenge von Niederschlagswasser in den öffentlichen Regenwasserkanal einzuholen. Bei der Beantragung ist die Einhaltung des am 27.03.2025 in der Sitzung der Stadtvertretung Bargteheide einstimmig beschlossenen „Konzept zur Regenwasser-Rückhaltung der Stadt Bargteheide“ nachzuweisen.
Die Beschlussvorlage inkl. Konzept kann bei Bedarf über folgenden Link aufgerufen werden:
https://bargteheide.ratsportal.net/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=4975