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Finanzen und Haushalt

Der transparente Haushalt der Stadt Bargteheide

Die Haushaltssatzung ist die jährliche Ermächtigungsgrundlage für die Finanzwirtschaft der Stadt Bargteheide. Auf ihrer Basis dürfen z.B. Einzahlungen angenommen, Auszahlungen geleistet und kommunale Abgaben (Grund- und Gewerbesteuern) erhoben werden. Der dazugehörige Haushaltsplan steckt über die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen der Stadt ab.

Das Haushaltsrecht wird traditionell als Königsrecht der kommunalen Selbstverwaltung bezeichnet und ist grundgesetzlich verankert durch Art. 28 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes: „Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle“.

Der aktuelle Haushaltsplan der Stadt Bargteheide ist nun in interaktiver Form einsehbar. Er bietet eine visuell ansprechende und verständliche Möglichkeit, sich über die aktuelle Finanzlage, geplante Investitionsmaßnahmen, Haushaltsplandaten sowie im weiteren Verlauf über Jahresabschlusszahlen online zu informieren. Im Vordergrund steht dabei das Ziel, die komplexe Systematik des Haushaltsplans sowie des Jahresabschlusses durch grafische Darstellungen näher zu bringen und zu veranschaulichen und wesentliche Informationen aus der Haushaltsplanung auf einen Blick zugänglich zu machen.“

Interaktiver Haushalt