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Ermäßigungen des Eintrittspreises

  • Empfängervon Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlen bei Vorlage amtlicher Unterlagen das ermäßigte Eintrittsgeld für Erwachsene. Der Ermäßigungstatbestand gilt ausschließlich für die beantragende Person.
  • Schüler und Studenten zahlen bei Vorlage ihres Schüler- bzw. Studentenausweises das ermäßigte Eintrittsgeld für Erwachsene
  • Bei Schulklassen und Jugendgruppen in Begleitung von Aufsichtspersonen beträgt das Eintrittsgeld 1 € je Benutzer.