Ermäßigungen des Eintrittspreises
- Empfängervon Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlen bei Vorlage amtlicher Unterlagen das ermäßigte Eintrittsgeld für Erwachsene. Der Ermäßigungstatbestand gilt ausschließlich für die beantragende Person.
- Schüler und Studenten zahlen bei Vorlage ihres Schüler- bzw. Studentenausweises das ermäßigte Eintrittsgeld für Erwachsene
- Bei Schulklassen und Jugendgruppen in Begleitung von Aufsichtspersonen beträgt das Eintrittsgeld 1 € je Benutzer.