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Durch die Stadt Bargteheide werden ausschließlich Beglaubigungen von Urkunden vorgenommen, deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Beglaubigung von Zeugnissen jeglicher Art wird durch uns nicht vorgenommen. Sie können sich diesbezüglich an die ausstellende Stelle oder an einen Notar Ihrer Wahl wenden.