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Muss Bargteheide einen Kommunalen Wärme- und Kälteplans erstellen?

Ja. Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) verpflichtet die Stadt Bargteheide zur Aufstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung. Da die Aufstellung nach dem EWKG 2021 erfolgt, ist Bargteheide als Unterzentrum verpflichtet gem. § 7 Abs. 6 EWKG 2021 bis 31.12.2027 einen Wärmeplan vorzulegen.