Schulkinderbetreuung
Träger: Ev.-Luth. Kirche
Lauenburger Str. 2, Leitung: Frau Krogmann, Tel.: 04532-262340
E-Mail: info@kita-muehlentor.de
Träger: Ev.-Luth. Kirche
Eckhorst 34, Leitung: Herr Kähler, Tel.: 04532-3670
E-Mail: evkitaeckhorst@versanet.de
Träger: Ev-Luth. Kirche
Lindenstraße 2b, Leitung: Frau Meding, Tel.: 04532-7253
E-Mail: evkitalindenstr@versanet.de
Ganztagsbetreuung an der Carl-Orff-Schule
Segeberger Straße 1
Schulleiterin: Frau Angeliki Claussen, Tel.: 04532-8441
Ansprechpersonen: Inken Buck, 04532-4047963
buck@bargteheide-jat.de
Ganztagsbetreuung an der Emil-Nolde-Schule
Am Schulzentrum 11 a
Schulleiterin: Frau Aust, Tel.: 04532-263610
Ansprechpersonen: Inken Buck, 04532-4047963
E-Mail: buck@bargteheide-jat.de
Die Stadt Bargteheide bietet auch eine Schulferienbetreuung an.
Die Stadtvertretung hat folgende Ermäßigungen bei den Entgelten der Ganztagsbetreuung beschlossen:
a) In Fällen, in denen zwei oder mehr Kinder die schulische Ganztagsbetreuung besuchen
b) In Fällen, in denen Kinder einerseits in der schulischen Ganztagsbetreuung und andererseits in einer Kindertageseinrichtung betreut werden
Zu a).
Eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 25 % für das zweite und jedes weitere Kind wird auf Antrag Familien gewährt, die zwei oder mehr Kinder in der schulischen Ganztagsbetreuung angemeldet haben. Eine Sozialbeitragsermäßigung in Höhe von 100 % wird auf Antrag und unter Vorlage des Bewilligungsbescheides Familien gewährt, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Zu b) Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Entlastung auf den Kindertagesstättenbeitrag.
Ziel ist es, eine Annäherung an die Regelung der Geschwisterermäßigung für den Kindertagesstättenbereich (Sozialstaffelregelung des Kreises Stormarn für Kindertagesstätten) zu finden. Die finanziellen Belastungen der Erziehungsberechtigten, deren Kinder die schulische Ganztagsbetreuung besuchen, sollen den finanziellen Belastungen derjenigen Erziehungsberechtigten angepasst werden, die dann entstehen, wenn Geschwisterkinder ausschließlich eine Kindertagesstätte besuchen. Die prozentuale Höhe der finanziellen Entlastung ist variabel und abhängig von der tatsächlichen Anzahl der gestellten Anträge.
Die finanzielle Entlastung für Familien wird auf Antrag und unter Vorlage des Betreuungsvertrages der Kindertageseinrichtung sowie eines Nachweises über die Höhe der monatlichen Entgelte der Kindertageseinrichtung gewährt.
Für Rückfragen zu dem Bereich der Betreuten Grundschule und der Geschwisterermäßigung steht Ihnen die zuständige Sachbearbeitung zur Verfügung:
Weitere Formulare finden Sie unter: www.bargteheide-jat.de