Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“
– Untersuchungsgebiet „Innenstadt“
Die Stadt Bargteheide wurde mit dem Untersuchungsgebiet „Innenstadt“ 2019/2020 in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Ortskerne“ des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes aufgenommen.
Mit der Aufnahme besteht die Chance, die Entwicklung der Innenstadt mit Städtebauförderungsmitteln für öffentliche und private Investitionen zu unterstützen. Das Programm „Lebendige Zentren“ verfolgt das übergeordnete Ziel, das Zentrum als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und gemäß der sich ändernden Anforderungen weiter zu entwickeln.
Damit Städtebauförderungsmittel in Anspruch genommen werden können, müssen für das Untersuchungsgebiet zunächst sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß Baugesetzbuch (§141 BauGB) durchgeführt und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) erarbeitet werden. Der Beginn dieser vorbereitenden Untersuchungen wurde von der Stadtvertretung in der Sitzung am 25.03.2021 beschlossen und am 12.07.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die genaue Abgrenzung des Untersuchungsgebietes können Sie der zum Download bereitgestellten Karte rechts unter "Dokumente" entnehmen.
Der Auftrag zur Durchführung der vorbreitenden Untersuchungen und der Erstellung des integrierten Entwicklungskonzepts wurde an die BIG Städtebau GmbH vergeben.
Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) dienen dazu, die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach Baugesetzbuch zu beurteilen, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge in dem Gebiet zu analysieren, anzustrebende Sanierungsziele zu formulieren sowie die Durchführbarkeit der Sanierung zu bewerten. Auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen wird das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept erarbeitet. Im integrierten Entwicklungskonzept (IEK) werden konkrete Maßnahmen benannt, welche mit Blick auf die nächsten zehn bis 15 Jahre notwendig sind, um die Innenstadt gemäß den aufgestellten Zielen zu entwickeln. Im Ergebnis von VU und IEK gilt es ein Fördergebiet festzulegen, in dem die Fördermittel zum Einsatz kommen können.
Wesentlicher Bestandteil des Prozesses von VU und IEK ist selbstverständlich auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und verschiedener Akteursgruppen im Untersuchungsgebiet. Dazu werden unterschiedliche Formate wie Informations- und Beteiligungsveranstaltungen, Befragung von Personen mit Grundeigentum im Untersuchungsgebiet und Gespräche mit Schlüsselpersonen durchgeführt.
Weitere Informationen und Aktuelles zum Stand der vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite unter:
www.stormarns-lebendige-stadt.de