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Was ist das Zieljahr?

Das Zieljahr im kommunalen Wärmeplan der Stadt Bargteheide ist 2045. 
Da die Aufstellung nach dem EWKG 2021 erfolgt, ist Bargteheide als Unterzentrum verpflichtet gem. § 7 Abs. 6 EWKG 2021 bis 31.12.2027 einen Wärmeplan mit dem Zieljahr 2045 vorzulegen. Inzwischen wurde durch eine Novellierung des EWKG in 2025 das Zieljahr auf 2040 verlegt, um im Einklang mit den Landeszielen von Schleswig-Holstein zu bleiben und Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetztes des Bundes umzusetzen. Für vor März 2025 beauftragte Wärme- und
Kälteplanungen besteht gemäß § 5 WPG die Möglichkeit eines Bestandsschutzes mit dem Zieljahr
2045.