Inhalt

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Erlaubnisanträge sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
  • Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt.