Formulare zur Grundsteuerreform
Die Formulare zur Grundsteuererklärung können ab sofort im Rahmen der Öffnungszeiten im Bürgerbüro ausgehändigt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Im Zuge der Grundsteuerreform sind alle Grundeigentümer*innen dazu aufgefordert, eine eigene Erklärung zur Grundsteuer bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Dies kann vorzugsweise über das Portal Elster vorgenommen werden.
Die Erklärung ist auch in Papierform mit bereitgestellten Formularen möglich. Diese Formulare können ab sofort im Bürgerbüro der Stadt Bargteheide im Rahmen der Öffnungszeiten ausgehändigt werden. eine vorherige Terminvereinbarung hier ist nicht erforderlich.
Öffnungs- und Terminvereinbarungsszeiten des Rathauses
Bitte beachten Sie, dass für das Einwohnermeldeamt eine Online Terminvereinbarung erforderlich ist.
Terminvereinbarungen sind nach Absprache außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Die Terminvereinbarung außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ein zusätzliches Angebot, sofern keine Möglichkeit besteht, während der Öffnungszeiten zu kommen.
Zuordnung von Post- und E-Mailverkehr
Bitte geben Sie bei schriftlicher Kontaktaufnahme (Post- und E-Mailverkehr) die bearbeitende Stelle so konkret wie möglich an.
- Wissen Sie welcher Fachbereich Ihr Anliegen bearbeitet?
- Können Sie Ihr Anliegen namentlich einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zuordnen?
- Besitzen Sie bereits ein Aktenzeichen?
Leider kommt es regelmäßig vor, dass der Schriftverkehr nicht zugeordnet werden kann, weil der Betreff nicht eindeutig formuliert ist und/oder keine Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner angegeben wurden. Damit Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden kann, beantworten Sie die oben genannten Fragen so detailliert wie möglich.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung