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Kommunale Wärme- und Kälteplanung

Die kommunale Wärme- und Kälteplanung ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Rund die Hälfte der in Schleswig-Holstein benötigten Endenergie entfällt auf den Wärmesektor (Warmwasser, Raumwärme, Prozesswärme), wobei der Großteil dieser Wärme noch immer durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe erzeugt wird. Ein Wechsel zu erneuerbaren Energien und eine systematische und langfristige Wärme- und Kälteplanung auf kommunaler Ebene ist dringend notwendig, um eine passende und wirtschaftliche Umsetzungsvariante zu finden.
Auf dieser Seite informieren wir über den aktuellen Stand der Wärme-und Kälteplanung der Stadt Bargteheide.

FAQ

Muss Bargteheide einen Kommunalen Wärme- und Kälteplans erstellen?

Ja. Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) verpflichtet die Stadt Bargteheide zur Aufstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung. Da die Aufstellung nach dem EWKG 2021 erfolgt, ist Bargteheide als Unterzentrum verpflichtet gem. § 7 Abs. 6 EWKG 2021 bis 31.12.2027 einen Wärmeplan vorzulegen.

Was ist der kommunale Wärme- und Kälteplan?

Der kommunale Wärme- und Kälteplan ist ein Fahrplan zur klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung des gesamten Gebäudebestandes im Stadtgebiet (öffentliche und private Gebäude) bis spätestens 2045. Auf diesem Weg leistet die Stadt Bargteheide ihren Beitrag zu den bundes- und landesweiten Klimaschutzzielen. Bundesweit sehen diese Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % und bis 2045 um 100 % vor. Gleichzeitig ist der Anteil der regenerativen Energien in der Wärmeversorgung zu steigern.

Hinweis: Während der Erstellung des kommunalen Wärme- und Kälteplan hat die Landesregierung, dass EWKG angepasst. Mit der Novellierung 2025 wird die Netto-Treibhausgasneutralität für Schleswig-Holstein von 2045 auf das Jahr 2040 vorverlegt.

Welche Inhalte werden im Kommunalen Wärme- und Kälteplan behandelt?

Der kommunale Wärme- und Kälteplan bietet eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe für private und öffentliche Investitionsentscheidungen.
Es wird auf folgende Punkte eingegangen:

  1. Bestandsanalyse: aktueller Energieverbrauch privater und öffentlicher Gebäude, vorhandene Wärme- und Kälteerzeuger, Gebäudetypen und Baualtersklassen
  2. Potenzialanalyse: lokal verfügbarer Wärme- und Kälte aus erneuerbaren Energien und Abwärme
  3. Szenarienentwicklung: Vorschläge möglicher Versorgungsstrukturen, um die Klimaneutralität zu erreichen
  4. Zielkonzept: Maßnahmenkatalog, Zwischenziele zur Reduktion der Treibhausgase um 65% bis 2030, Wärmewende- und Kälteversorgungsstrategie, Controllingkonzept.

Wie war der Ablauf?

In der Sitzung der Stadtvertretung vom 28.09.2023 wurde der Beschluss gefasst, in die Kommunale Wärme- und Kälteplanung nach EWKG einzusteigen. Das Gesetz sah eine Planung bis Ende 2027 vor. Angesichts der aktuellen Entwicklungen durch den fortschreitenden Klimawandel sowie Fragen der Versorgungssicherheit und der Daseinsvorsorge liegt eine zeitnahe Umsetzung im Interesse der Stadt Bargteheide. Aus diesem Grund startete die Verwaltung mit der Beauftragung der Planung im dritten Quartal 2024 und in einer Zwischenpräsentation am 09.04.2025 wurden erste Ergebnisse vorgestellt. Der kommunale Wärme- und Kälteplan und die daraus entspringenden Vorschläge für den Maßnahmenkatalog wurden im Januar 2026 finalisiert. Im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie (UKE) am 25.02.2026 wurden die Ergebnisse vorgestellt und im nächsten UKE im Juni 2026 wird über das Thema erneut beraten.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten der kommunalen Wärme- und Kälteplanung setzen sich aus dem verwaltungsinternen (Personal-) Aufwand, weiteren Akteuren zur Datenlieferung sowie der Beauftragung eines externen Büros zusammen. Die Gesamtkosten für das beauftragte Planungsbüro liegen bei ca. 110.000 Euro.
Da die Stadt Bargteheide vom Land Schleswig-Holstein zum Aufstellen des Plans verpflichtet wurde, zahlt das Land einen pauschalen Zuschuss nach dem Konnexitätsprinzip zuzüglich eines Aufschlages je Einwohner. Das Konnexitätsprinzip besagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene (der Bund oder die Länder) auch für die Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich ist. D. h., dass die Aufgaben- und die Finanzverantwortung in einer Hand liegen müssen. Für Bargteheide liegt der Landeszuschuss bei knapp 37.000 Euro. Die Stadt Bargteheide hat einen schriftlichen Bescheid zum Erhalt der Mittel vom zuständigen Ministerium erhalten.

Wer kümmert sich bei der Stadt um die Planung?

Das Klimaschutzmanagement der Stadt Bargteheide hat den Auftrag zur Erstellung des kommunalen Wärme- und Kälteplans an die Bietergemeinschaft KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH/Theta Concepts GmbH vergeben. Ab September 2024 haben die externen Planer in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung sukzessive an der Erstellung des Plans gearbeitet, indem Daten gesammelt, analysiert und für Prognosen, Potentiale und Maßnahmen verwendet werden.

Was ist das Ergebnis des Wärme- und Kälteplans und wie geht es weiter?

Der Wärme- und Kälteplan bildet eine Grundlage für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Stadt, z. B. Planung neuer Wärmenetze, Sanierungsstrategien oder welche Formen erneuerbarer Energie genutzt werden können. Er ersetzt nicht die detaillierte Betrachtung eines Quartiers. Die Planung wird fortlaufend aktualisiert und in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben sowie mit anderen Konzepten wie dem Klimaschutzkonzept (Integriertes Vorreiterkonzept) abgestimmt.

Ich möchte meine Heizung im Haus erneuern. Was muss ich jetzt beachten?

Der Wärme-und Kälteplan gibt Auskunft darüber, ob und wo im Stadtgebiet zentrale oder dezentrale Wärmeversorgungsnetze möglich sind oder ob eine individuelle Versorgung sinnvoll ist. Er gibt jedoch keine Verpflichtung zu einer speziellen Versorgungslösung neben der ohnehin bestehenden gesetzlichen Regelungen vor. Sie können jederzeit mit Ihrer Sanierung starten.
Sofern Sie eine individuelle Beratung zu Heizsystemen wünschen, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein melden.