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Datum: 12.09.2022

Formulare zur Grundsteuerreform

Die Formulare zur Grundsteuererklärung können ab sofort im Rahmen der Öffnungszeiten im Bürgerbüro ausgehändigt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Im Zuge der Grundsteuerreform sind alle Grundeigentümer*innen dazu aufgefordert, eine eigene Erklärung zur Grundsteuer bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Dies kann vorzugsweise über das Portal Elster vorgenommen werden. 

Die Erklärung ist auch in Papierform mit bereitgestellten Formularen möglich. Diese Formulare können ab sofort im Bürgerbüro der Stadt Bargteheide im Rahmen der Öffnungszeiten ausgehändigt werden. eine vorherige Terminvereinbarung hier ist nicht erforderlich. 

Öffnungs- und Terminvereinbarungsszeiten des Rathauses


Bitte beachten Sie, dass für das Einwohnermeldeamt eine Online Terminvereinbarung erforderlich ist.

Terminvereinbarungen sind nach Absprache außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Die Terminvereinbarung außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ein zusätzliches Angebot, sofern keine Möglichkeit besteht, während der Öffnungszeiten zu kommen.

Geänderte Öffnungszeiten Rathaus ab Mai 2024

Montag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 07.30 Uhr - 12.00 Uhr  
Mittwoch 08.30 Uhr - 12.00 Uhr  
Donnerstag nach Vereinbarung 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung



Achtung: Einschränkung Bürgerbüro im Zeitraum: 08.08. bis 14.08.2024

Aufgrund einer Programmumstellung werden im Bürgerbüro im Zeitraum: 08.08. bis 14.08.2024 keine Termine in der bekannten Online-Terminvergabe angeboten. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Urlaubsplanung und vereinbaren Sie gerne einen Termin vor oder nach der Programmumstellung unter folgendem Link:

https://reservation.frontdesksuite.com/bargteheide/Termin

In dringenden Angelegenheiten ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbüro während der Öffnungszeiten möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch die Infothek der Stadt Bargteheide unter der Rufnummer: 04532/4047-0.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Zuordnung von Post- und E-Mailverkehr

Bitte geben Sie bei schriftlicher Kontaktaufnahme (Post- und E-Mailverkehr) die bearbeitende Stelle so konkret wie möglich an.

  • Wissen Sie welcher Fachbereich Ihr Anliegen bearbeitet?
  • Können Sie Ihr Anliegen namentlich einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zuordnen?
  • Besitzen Sie bereits ein Aktenzeichen?

Leider kommt es regelmäßig vor, dass der Schriftverkehr nicht zugeordnet werden kann, weil der Betreff nicht eindeutig formuliert ist und/oder keine Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner angegeben wurden. Damit Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden kann, beantworten Sie die oben genannten Fragen so detailliert wie möglich.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung