Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 09.12.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
- im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 72.373.600.- €
in der Ausgabe auf 72.373.600.- €
und
- im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 21.427.700.- €
in der Ausgabe auf 21.427.700.- €
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0.- €
- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 9.800.000.- €
- der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 4.500.000.- €
- die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 172,740 Stellen.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wir folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v.H.
- Gewerbesteuer 370 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung in der bis zum
31. Dezember 2020 geltenden Fassung erteilen kann, beträgt 10.000.- €.
Bargteheide, den 13.12.2022
Gabriele Hettwer
Bürgermeisterin