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Datum: 16.02.2023

Wie geht es weiter mit der Städtebauförderung? - Start der Online-Beteiligung zu Maßnahmen in der Innenstadt Bargteheides

Am Mittwoch, den 15. Februar 2023 fand die zweite öffentliche Informations- und Beteiligungsveranstaltung als Dialogforum zu den vorbereitenden Untersuchungen (VU) und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) Bargteheide „Innenstadt“ statt. Über 100 Teilnehmende sind der Einladung in die Aula der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Bargteheide gefolgt. Sie konnten sich über Ziele und Maßnahmenideen zur Entwicklung der Bargteheider Innenstadt im Rahmen der Städtebauförderung informieren und aktiv einbringen.

Darüber hinaus haben Sie nun die Möglichkeit, an der Online-Beteiligung teilzunehmen. Diese ist jüngst auf der Internetseite unter www.Stormarns-lebendige-Stadt.de gestartet und läuft bis zum 03. März 2023. Dort können Sie die Maßnahmen für die Bargteheider Innenstadt, die bisher aus der Analyse, der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung und in Abstimmung mit einer prozessbegleitenden Lenkungsgruppe abgeleitet wurden, einsehen und kommentieren. Zu den auf einer Kartenansicht verorteten Maßnahmen lassen sich zudem weitere Vorschläge ergänzen. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen!

Auf der genannten Internetseite finden Sie neben der Online-Beteiligung auch weitere Informationen rund um die Städtebauförderung sowie zum Prozess der vorbereitenden Untersuchungen (VU) und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK). Auch die Dokumentation der Veranstaltung vom 15. Februar 2023 wird dort zum Download eingestellt werden.

Hintergrund:

Die Stadt Bargteheide wurde mit dem Gebiet „Innenstadt“ 2019/2020 in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Ortskerne“ des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes aufgenommen. Mit der Aufnahme besteht die Chance, die nachhaltige Entwicklung der Innenstadt langfristig mit Städtebauförderungsmitteln für öffentliche und private Investitionen zu unterstützen. Anspruch des Förderprogramms ist es, die Zentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und gemäß der sich ändernden Anforderungen zu entwickeln.

Um Städtebauförderungsmittel zu erhalten und im Gebiet einsetzen zu können, ist die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch sowie die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) eine Voraussetzung. Im IEK werden Maßnahmen benannt, welche mit Blick auf die nächsten zehn bis 15 Jahre notwendig sind, um die Innenstadt Bargteheides gemäß von aufgestellten Zielen zu entwickeln.

Für die Durchführung der VU und die Erstellung des IEK hat die Stadt Bargteheide das Unternehmen BIG Städtebau beauftragt. Bislang wurde eine umfassende Bestandsanalyse und Bewertung erarbeitet, auf deren Grundlage ein Maßnahmenkonzept für ein festzulegendes Fördergebiet erstellt wird. Prozessbegleitend wurden Gespräche mit Schlüsselakteuren und öffentliche Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt sowie eine begleitende Lenkungsgruppe initiiert.

Haben Sie Fragen?

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Adrian Sollich (Stadt Bargteheide, Fachbereich 4 - Planung, Umwelt und öffentliche Sicherheit, sollich@bargteheide.de), Herrn Stefan Schröter (schroeter@bargteheide.de) oder an die zuständige Projektleiterin Frau Bele Anders-Brockmöller (BIG Städtebau GmbH, Bele.Anders-Brockmoeller@Big-Bau.de).