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Datum: 20.12.2023

Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Wohncontainer Alte Landstraße 89

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2023 (GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 308) und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBI. Schl.-H. 2003, S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 08. Dezember 2023 eine Satzung über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Wohncontainer Alte Landstraße 89 erlassen.

Die vollständige Satzung entnehmen Sie der Anlage.