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Datum: 19.12.2023

Satzung für Sondervermögen der Stadt Bargteheide für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bargteheide

Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 8. Dezember 2023 folgende Satzung der Stadt Bargteheide für das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bargteheide erlassen.

Die vollständige Satzung entnehmen Sie bitte der Anlage.