Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Leistungsnummer: 99107007010000
Hinweis zur Antragstellung auf Ermäßigung oder Übernahme des Elternbeitrages für den Besuch einer Kindertagesstätte
Bitte beachten:
Der Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Elternbeitrages
für den Besuch einer Kindertagesstätte ist ab dem 1.8.2020 beim Kreis Stormarn zu stellen ist. Nähere Information sollen auf der Hompage vom Kreis Stormarn entnommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte bis zum 31.07.2020 an die Stadtverwaltung Bargteheide.
Ab dem 01.08.2020 ist der Kreis Stormarn als Ansprechpartner und für die Bearbeitung von Anträgen zuständig.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.