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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Leistungsnummer: 99107015000000

Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.

Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen informiert, die zuerst beantragt werden müssen. 

Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
  • Geld- und Sachleistungen sind möglich, zum Beispiel Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung

Die Beratung kann auch anonym erfolgen.

Ansprechpunkt

  • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
  • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
  • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
  • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

Frist

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Rechtsgrundlage(n)

Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Unterlagen an den Bereich Soziales Wohnungskataster

Die Stadt Bargteheide hat für einige öffentlich geförderte Wohnobjekt im Stadtgebiet ein Benennungsrecht (Vorschlagsrecht) . Wenn Sie auf der Suche nach einer öffentlich geförderten Wohnung in Bargteheide sind, so haben Sie die Möglichkeit, sich als Wohnungssuchende vormerken zu lassen. Die Voraussetzungen für eine Vormerkung als Wohnungssuchende und den Ablauf des Verfahrens zur Vermittlung einer Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau entnehmen Sie bitte dem Dokument Wohnungsvormerkung. Die ergänzte und unterzeichnete Wohnungsvormerkung ist einzureichen bei der

Stadtverwaltung Bargteheide

Fachbereich 3, FD 3.2 –Soziales-

Rathausstr.26

22941 Bargteheide

E-Mail: wohnungskataster@bargteheide.de


Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Unterlagen an den Fachdienst 3.2 –Soziales-

Um der zentralen Posteingangsstelle des Rathauses und dem Fachdienst 3.2 -Soziales-  die Zuordnung der von Ihnen eingereichten Unterlagen zu erleichtern und eine zeitnahe Weiterleitung der Unterlagen an den zuständigen Sachbearbeiter sicherzustellen, bitten wir auf den Unterlagen                        

die betreffende Sozialleistung (Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) , Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) , Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),

Bildung und Teilhabe nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKKG)  ) oder das Anliegen (Wohnberechtigungsschein/Wohnungssuche) und  den/die Sachbearbeiter/in konkret zu benennen.

Auch bei der Übermittlung von Unterlagen und Anliegen, die über die Email-Adresse info@bargteheide.de oder dem Funktionspostfach soziales@bargteheide.de erfolgt, bitten wir den Hinweis auf die betreffende Sozialleistung oder das Anliegen und den Sachbearbeiter anzufügen.

Unterlagen, die nicht zugeordnet werden können, müssen wir leider ohne weitere Bearbeitung an den Absender zurücksenden.

Sollten Sie die Unterlagen nicht in Kopie einreichen können,  haben Sie die Möglichkeit die Unterlagen im Original einzureichen. Die Original-Unterlagen werden bei Bedarf hier kopiert. Bitte vermerken Sie auf den Unterlagen, soweit nicht eindeutig erkennbar, dass es sich um Originale handelt.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Team Soziales


Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)