Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Leistungsnummer: 99107029000000
Zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehört die Grundversorgung.
Das bedeutet, Sie erhalten Unterstützung für Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege und Dinge für den Haushalt.
Auch für persönliche Dinge, wie Fahrkarten, können Sie Leistungen erhalten.
Wenn Sie schwanger sind, bekommen Sie zusätzliche Hilfe in Form von Schwangerschaftskleidung oder Kleidung für Ihr Baby.
Medizinische Hilfe kann Ihnen gewährt werden, wenn Sie krank sind, eine Impfung benötigen oder eine Vorsorgeuntersuchung machen lassen wollen.
Weitere Hilfen sind möglich, zum Beispiel für Schulmaterialien oder einen Dolmetscher.
Die Leistung wird Ihnen in der Regel in Form einer Bezahlkarte (Debit-Karte) gewährt, abweichend können im Einzelfall Sachleistungen, Gutscheine oder Geldleistungen gewährt werden.
Die Höhe der Leistung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Ansprechpunkt
- An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder,
- wenn Sie in den Landesunterkünften in Neumünster untergekommen sind, an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
- § 23 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 24 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 25 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 60 a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen der zuständigen Behörde sofort Bescheid geben, wenn sich etwas in Ihrem Leben ändert.
Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie arbeiten, umziehen oder mehr Geld bekommen.
Wenn Sie das nicht tun, bekommen Sie kein Geld mehr.
Wenn Sie eine Arbeit anfangen und das nicht spätestens nach drei Tagen ihrem zuständigen Sozialamt gemeldet haben müssen Sie eine Geldstrafe bezahlen.
Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Unterlagen an den Bereich Soziales Wohnungskataster
Die Stadt Bargteheide hat für einige öffentlich geförderte Wohnobjekt im Stadtgebiet ein Benennungsrecht (Vorschlagsrecht) . Wenn Sie auf der Suche nach einer öffentlich geförderten Wohnung in Bargteheide sind, so haben Sie die Möglichkeit, sich als Wohnungssuchende vormerken zu lassen. Die Voraussetzungen für eine Vormerkung als Wohnungssuchende und den Ablauf des Verfahrens zur Vermittlung einer Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau entnehmen Sie bitte dem Dokument Wohnungsvormerkung. Die ergänzte und unterzeichnete Wohnungsvormerkung ist einzureichen bei der
Stadtverwaltung Bargteheide
Fachbereich 3, FD 3.2 –Soziales-
Rathausstr.26
22941 Bargteheide
E-Mail: wohnungskataster@bargteheide.de
Wichtiger Hinweis zur Abgabe von Unterlagen an den Fachdienst 3.2 –Soziales-
Um der zentralen Posteingangsstelle des Rathauses und dem Fachdienst 3.2 -Soziales- die Zuordnung der von Ihnen eingereichten Unterlagen zu erleichtern und eine zeitnahe Weiterleitung der Unterlagen an den zuständigen Sachbearbeiter sicherzustellen, bitten wir auf den Unterlagen
die betreffende Sozialleistung (Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) , Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) , Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
Bildung und Teilhabe nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKKG) ) oder das Anliegen (Wohnberechtigungsschein/Wohnungssuche) und den/die Sachbearbeiter/in konkret zu benennen.
Auch bei der Übermittlung von Unterlagen und Anliegen, die über die Email-Adresse info@bargteheide.de oder dem Funktionspostfach soziales@bargteheide.de erfolgt, bitten wir den Hinweis auf die betreffende Sozialleistung oder das Anliegen und den Sachbearbeiter anzufügen.
Unterlagen, die nicht zugeordnet werden können, müssen wir leider ohne weitere Bearbeitung an den Absender zurücksenden.
Sollten Sie die Unterlagen nicht in Kopie einreichen können, haben Sie die Möglichkeit die Unterlagen im Original einzureichen. Die Original-Unterlagen werden bei Bedarf hier kopiert. Bitte vermerken Sie auf den Unterlagen, soweit nicht eindeutig erkennbar, dass es sich um Originale handelt.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team Soziales