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Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen

Leistungsnummer: 99085001036002

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Wichtiger Hinweis zu dem digitalen Passfoto

Laut den aktuellen Vorgaben ist für die Beantragung ein digitales biometrisches Passfoto erforderlich. Das biometrische digitale Passfoto wird vor Ort in der Behörde angefertigt oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf).

Erforderliche Unterlagen

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

Kosten

Keine

Frist

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.