Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Leistungsnummer: 99063010000000
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
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