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Reisepass im Expressverfahren (Expresspass)

Leistungsnummer: 99085001012002

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Benötigen Sie Ihren Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen. Expresspassbestellungen, die Werktags (Montag bis Freitag) bis 12.00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden voraussichtlich am 3. – 4. Werktag, gegen 12.00 Uhr an die Passbehörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag, wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.

Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
  • falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument, zum Beispiel Personalausweis, oder alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
  • unter Umständen: Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls Angaben zur Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. 
     
  • Alter / Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • Personalausweis und
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.

Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

  • wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: EUR 37,50 
  • wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: EUR 60,00 
  • für einen Express-Antrag: zusätzlich EUR 32,00 
  • für einen Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich EUR 22,00

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren werden zusätzlich zu der jeweiligen Gebühr 32,00 Euro erhoben (s.u. § 15 PassV).

Rechtsgrundlage

Statusabfrage Ausweisdokument

Über den folgend genannten Link können Sie eine Statusabfrage zum derzeitigen Produktionsstand Ihres beantragten Dokumentes erhalten. So erhalten Sie schnell Einsicht, ob das Dokument zur Abholung im Einwohnermeldeamt der Stadt Bargteheide bereit liegt.

Hier nehmen Sie eine Statusabfrage vor.