Inhalt

Unterstützung für eine Kindertagespflege beantragen

Leistungsnummer: 99041004034000

Gemäß § 5 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) haben Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Die Betreuung Ihres Kindes durch eine Kindertagespflegeperson können Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte selbst vornehmen, sofern Ihnen eine Kindertagespflegeperson bekannt ist. Stattdessen können Sie auch die Vermittlung Ihres Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson über den jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) beantragen. Bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz unterstützt Sie das KiTa-Portal Schleswig-Holstein. In jedem Fall ist es erforderlich, den Kontakt zu dem für Sie zuständigen Jugendamt aufzunehmen, dort erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Betreuung Ihres Kindes.

Um den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zu erfüllen, ist die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson ein alternatives Angebot, bei dem Kinder in einer regelmäßigen, familienalltagsähnlichen Atmosphäre von einer festen Bezugsperson betreut und gefördert werden. Es dürfen maximal 5 Kinder zeitgleich von einer Kindertagespflegeperson betreut werden.

Die Betreuung kann sowohl im Haushalt der Eltern als auch im Haushalt der Kindertagespflegeperson (oder von dieser extra dafür angemieteten Räumen) stattfinden. 

Für die Inanspruchnahme der Förderung in Kindertagespflege wird ein Kostenbeitrag erhoben. Dieser wird auf Antrag bei den örtlichen Sozialämtern ganz oder teilweise erlassen, soweit die Belastung den Eltern um dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII).

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist der jeweils örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Außerdem kann das KiTa-Portal Schleswig-Holstein Ihre Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz unterstützen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlagen: SGB VIII, Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG), Satzung der jeweiligen Kreise oder kreisfreien Städte

Stormarns lebendige Stadt zeigt ihren Reiz auch durch ein großes Angebot in der Kinderbetreuung. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Die Kindertagesstätten bieten den Kindern jede Menge Spielmöglichkeiten und ermöglichen ihnen, mit Spaß den Umgang mit anderen Kindern zu erproben. In Bargteheide gibt es 12 Kindertagesstätten mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten, wie beispielsweise die Waldorfpädagogik oder die bilinguale Erziehung. Die Anmeldung für die Betreuung in der Krippe, dem Elementarbereich oder Hort erfolgt direkt über die Kindertageseinrichtung. Sie haben zudem die Möglichkeit, über das „KiTa Eltern Portal des Landes Schleswig-Holstein“ unter www.kitaportal-sh.de einen Einblick in die ortsansässigen Einrichtungen zu erhalten und zugleich eine sog. Vorabanmeldung auszufüllen.

Kleinstkinderbetreuung unter 3 Jahren

Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 3-6 Jahren

Schulkinderbetreuung

Träger: Ev.-Luth. Kirche
Lauenburger Str. 2, Leitung: Frau Leonhardt, Tel.: 04532-262340
E-Mail: evkitamuehlentor@versanet.de

Träger: Ev.-Luth. Kirche
Eckhorst 34, Leitung: Herr Kähler, Tel.: 04532-3670
E-Mail: evkitaeckhorst@versanet.de

Träger: Ev-Luth. Kirche
Lindenstraße 2b, Leitung: Frau Meding, Tel.: 04532-7253
E-Mail: evkitalindenstr@versanet.de

Ganztagsbetreuung an der Carl-Orff-Schule
Segeberger Straße 1
Schulleiterin: Frau Angeliki Claussen, Tel.: 04532-8441
Ansprechpersonen: Vera Hoyer
hoyer@bargteheide-jat.de

Ganztagsbetreuung an der Emil-Nolde-Schule
Am Schulzentrum 11 a
Schulleiterin: Frau Aust, Tel.: 04532-263610
Ansprechpersonen: Frau Morell, 0152 / 5744994 
E-Mail: morell@bargteheide-jat.de

 

Die Stadt Bargteheide bietet auch eine Schulferienbetreuung an.

Die Stadtvertretung hat folgende Ermäßigungen bei den Entgelten der Ganztagsbetreuung beschlossen:
a) In Fällen, in denen zwei oder mehr Kinder die schulische Ganztagsbetreuung besuchen
b) In Fällen, in denen Kinder einerseits in der schulischen Ganztagsbetreuung und andererseits in einer Kindertageseinrichtung betreut werden
Zu a).
Eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 25 % für das zweite und jedes weitere Kind wird auf Antrag Familien gewährt, die zwei oder mehr Kinder in der schulischen Ganztagsbetreuung angemeldet haben. Eine Sozialbeitragsermäßigung in Höhe von 100 % wird auf Antrag und unter Vorlage des Bewilligungsbescheides Familien gewährt, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Zu b) Es handelt sich hierbei um eine finanzielle Entlastung auf den Kindertagesstättenbeitrag.

Ziel ist es, eine Annäherung an die Regelung der Geschwisterermäßigung für den Kindertagesstättenbereich (Sozialstaffelregelung des Kreises Stormarn für Kindertagesstätten) zu finden. Die finanziellen Belastungen der Erziehungsberechtigten, deren Kinder die schulische Ganztagsbetreuung besuchen, sollen den finanziellen Belastungen derjenigen Erziehungsberechtigten angepasst werden, die dann entstehen, wenn Geschwisterkinder ausschließlich eine Kindertagesstätte besuchen. Die prozentuale Höhe der finanziellen Entlastung ist variabel und abhängig von der tatsächlichen Anzahl der gestellten Anträge.
Die finanzielle Entlastung für Familien wird auf Antrag und unter Vorlage des Betreuungsvertrages der Kindertageseinrichtung sowie eines Nachweises über die Höhe der monatlichen Entgelte der Kindertageseinrichtung gewährt.

Für Rückfragen zu dem Bereich der Betreuten Grundschule und der Geschwisterermäßigung steht Ihnen die zuständige Sachbearbeitung zur Verfügung:

Weitere Formulare finden Sie unter: www.bargteheide-jat.de

Weitere Angebote

Kinderhaus Blauer Elefant
Alte Landstraße 53, Andrea Schulz, Tel.: 04532/5170
E-Mail: bargteheide@dksb-stormarn.de

Auf www.familie-und-arbeitswelt.de finden Sie Informationen rund um das Thema Familie und Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein und viele bundesweite Angebote. Sie erhalten Unterstützung zu vielen Fragen hinsichtlich Gesundheit, Erziehung, Schule, Freizeitgestaltung und Beruf. Es gibt viele Vorschläge für Kinder, Jugendliche und Eltern.

www.familien-wegweiser.de bündelt erstmals bundesweit alle regionalen Angebote zur Kinderbetreuung in einer Datenbank. Das nächstgelegene Kinderbetreuungsangebot ist nur noch einen Mausklick entfernt. Mit seinem Serviceportal Familien-Wegweiser bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Internet die erste Datenbank an, die bundesweit bei der Suche nach Kinderbetreuungsangeboten hilft. Wer auf die Rubrik "Familie regional" klickt und dort seine Postleitzahl eingibt, spart Zeit und zahllose Telefonate. Nutzer erhalten sofort alle notwendigen Informationen zu den Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Umfeld des jeweils zuständigen Jugendamtes. Fast alle Kommunen in Deutschland bieten zwar solche regionalen Online-Informationen für ihren Bereich an, doch im Familien-Wegweiser werden diese Angebote erstmals in einer bundesweiten Datenbank gebündelt. Die Rubrik "Familie regional" im Familien-Wegweiser steht aber noch für weitere praxisnahe Services. Nach Eingabe der Postleitzahl gibt es aus dieser Datenbank passgenaue Ansprechpartner für staatlichen Leistungen und Hilfen in der jeweiligen Kommune. Das Serviceportal gibt werdenden Eltern und Familien entsprechend ihrer individuellen Lebenssituation umfangreiche Informationen zu den Bereichen Förderung & Finanzen, Arbeitswelt, Betreuung & Erziehung, Recht, Gesundheit sowie Hilfe und Beratung. Der Wegweiser wird so zu einem nützlichen Begleiter durchs gesamte Familienleben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege wird ein Antrag benötigt. Dieser kann schriftlich oder online (LINK) gestellt werden. Dem Antrag ist mindestens die Geburtsurkunde des zu betreuenden Kindes sowie die schriftliche Bestätigung der Kindertagespflegeperson beizufügen.

Anmeldung über das KitaPortal Schleswig-Holstein

Sie können Ihr Kind auch online bei einer Vielzahl von Kindertagespflegepersonen voranmelden, nutzen Sie dafür den nachfolgenden Link: https://www.kitaportal-sh.de/de/

Weitergehende Informationen finden Sie zu diesem Thema auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kindertageseinrichtungen/kindertageseinrichtungen_Kita-PortalSH.html

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sollten grundsätzlich vor Betreuungsbeginn bzw. Änderung beim zuständigen Jugendamt eingehen. Die jeweiligen Fristen des zuständigen Jugendamtes sind zu beachten (i.d.R. der jeweils geltenden Satzung zu entnehmen).

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.