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Kinder- und Jugendbeirat

Seit 2019 gibt es in Bargteheide einen Kinder- und Jugendbeirat (gemäß §47 f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein). Im November 2021 wurde der 2. Kinder-- und Jugendbeirat (KiJuB) gewählt. Dieser besteht aktuell aus 12 Mitgliedern im Alter von 11 bis 17 Jahren, die ihren Lebensmittelpunkt in Bargteheide haben

Die Aufgabe des KiJuB ist es, die Anliegen der Kindern und Jugendlichen in die Kommunalpolitik einzubringen und sich für die Umsetzung ihrer Interessen stark zu machen. In den städtischen Ausschüssen hat der KiJuB ein Rederecht und kann eigene Anträge stellen. Neben seiner beratenden Funktion in den politischen Gremien kann der KiJuB eigene Projekte anstoßen und so bei der Gestaltung in Bargteheide mitwirken.

Auf regelmäßig stattfindenden KiJuB-Sitzungen thematisieren die Mitglieder des KiJubs kommunalpolitische Inhalte, laden Gastredner zu verschiedenen Themen ein und planen eigene Aktionen und Projekte. Die KiJUB-Sitzungen sind öffentlich und Einwohner*innen haben die Möglichkeit, Fragen an den KiJKuB zu richten. Die Mitglieder des KiJUB arbeiten ehrenamtlich und unabhängig. Unterstützt werden die Mitglieder des KiJuB in ihrer Arbeit durch ein pädagogisches Begleitteam, bestehend aus Mitarbeiter*innen des Jugendarbeitsteams (JAT).

Vorstand des KiJuBs:

  • Madeleine Gierer (Vorsitzende)
  • Lucy Mac Arthur (1. Stellvertreterin)
  • Elias Meier (2. Stellvertreter)

      Kontakt: kijub@bargteheide-jat.de

Neugierig geworden? 
Weitere Informationen zum Kinder- und Jugendbeirat gibt es unter:
http://www.bargteheide-jat.de

Wahlen November 2023
Im Rahmen der landesweiten Wahlen der kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen (LaWa) stehen im November 2023 die Wahlen für den 3. Kinder- und Jugendbeirat Bargteheide an.
Zur Wahl stellen können sich alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 21 Jahren, die ihren Lebensmittelpunkt in Bargteheide haben.
Gemäß dem Beschluss der Stadtvertretung vom 11.05.2023 wurde die Altersgrenze der wählbaren Mitglieder von 8 bis 21 Jahre auf 12 bis 21 Jahre angehoben.
Das aktive Wahlrecht gilt weiterhin für alle Kinder ab 8 Jahren, die ihren Lebensmittelpunkt in Bargteheide haben.
Für die Kinder im Alter von 8 bis 11 Jahren wird es eine alternative Form der Beteiligung geben. Informationen folgen.