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Datum: 07.09.2026

Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt Steueranpassungen

Der Finanzausschuss- und Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. September, über geplante Änderungen u.a. bei der Hundesteuer beraten. 

Anlass sind zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, die eine Neufassung der Hundesteuersatzung erforderlich gemacht haben. In diesem Zuge wurden auch die Steuersätze angepasst. Demnach soll die Hundesteuer ab dem 1. Januar 2027 für den ersten Hund von derzeit 110 Euro auf 130 Euro steigen, für den zweiten Hund auf 190 Euro und für jeden weiteren Hund auf 210 Euro.

Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze ab 2027

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung zudem, die Hebesätze der Grundsteuer zum 1. Januar 2027 anzupassen. Demnach soll der Hebesatz für die Grundsteuer A von derzeit 478 auf 528 Prozent steigen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll von 415 auf 460 Prozent angehoben werden.

Hintergrund der Anpassung sind unteranderem die Auswirkungen der Grundsteuerreform und die angestrebte Aufkommensneutralität.  

Die endgültige Entscheidung trifft in beiden Fällen die Stadtvertretung in der Sitzung am 8. Oktober.