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Datum: 05.11.2026

Herbstlaub auf Gehwegen: Stadt Bargteheide erinnert an die Reinigungspflicht

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Bargteheide alle Grundstückseigentümer und Anlieger auf ihre gesetzlichen Reinigungspflichten hin. Insbesondere im Herbst führt nasses Laub auf Gehwegen schnell zu gefährlichen Rutschbahnen. Um Unfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden sind Anwohner verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken regelmäßig zu säubern.

Die genauen Pflichten und Zuständigkeiten sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bargteheide festgeschrieben. Demnach müssen Geh- und Radwege sowie Rinnsteine und Sieleinläufe von den Anliegern sauber gehalten werden.

Wichtige Regeln für Eigentümer:

  • Beseitigung: Das Laub muss gefegt und ordnungsgemäß entsorgt werden (z. B. über die eigene Biotonne oder den Kompost).
  • Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit: Reicht das Volumen der eigenen Tonne nicht aus, können im örtlichen Einzelhandel offizielle Grünabfallsäcke der AWSH (100-Liter-Papiersäcke) erworben werden. Diese können am regulären Abfuhrtag einfach befüllt an den Straßenrand gestellt werden. Eine Übersicht der Verkaufsstellen gibt es direkt bei den AWSH Sackverkaufsstellen.
  • Fahrbahnen freihalten: Es ist strikt untersagt, das Laub einfach auf die Fahrbahn, in die Parkbuchten oder in den Rinnstein zu kehren, da dies die Straßenentwässerung verstopft.
  • Häufigkeit: Die Reinigung hat in der Regel 1 x monatlich an jedem ersten Sonnabend im Monat und darüber hinaus nach eingetretenem Bedarf zu erfolgen (insbesondere bei starkem Laubfall).

Maschinelle Unterstützung durch die Stadt:
Zur Entlastung führt die Stadt Bargteheide in den besonders betroffenen Straßen jeweils 3 Sonderreinigungen zur maschinellen Laubbeseitigung im Herbst durch. Welche Abschnitte hiervon profitieren, lässt sich im Detail in der Anlage 3 - Straßen mit Laubbeseitigung einsehen.

  • Wichtiger Appell an Autofahrer: Damit die Kehrmaschinen die Rinnsteine effektiv reinigen können, bittet die Stadt dringend darum, Fahrzeuge an den Kehrtagen nicht am Straßenrand oder in den betroffenen Parkbuchten abzustellen.

Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um gegenseitige Rücksichtnahme, um die Verkehrssicherheit auf Bargteheides Straßen und Gehwegen zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Vorgaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.