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Datum: 03.09.2026

Richtlinie für Ehrungen und Auszeichnungen für sportliche Erfolge und Verdienste der Stadt Bargteheide

Als Anerkennung für hervorragende Leistungen im Sport kann die Stadt Bargteheide alljährlich Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften mit und ohne körperliche oder geistige Beeinträchtigung sowie ehrenamtlich im Bargteheider Sport Tätige ehren und die besondere Würdigung für ihre Leistungen und Verdienste des vergangenen Jahres sowie für langjährige, herausragende ehrenamtliche Arbeit um den Sport im Rahmen einer Sportlerehrung zum Ausdruck bringen.

Nicht nur der Spitzensport, sondern gerade auch der Breitensport bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Bargteheide ein vielfältiges Angebot. Die gesundheitliche und soziale Bedeutung gilt es herauszustellen. Weiterhin sieht die Stadt Bargteheide in der Ehrung von Sportfunktionären oder Sportlehrerinnen und Sportlehrern von unter der Trägerschaft der Stadt Bargteheide stehenden Schulen eine besondere Aufgabe. Nicht nur die Anerkennung im Einzelnen, insbesondere die existenzielle Bedeutung des Ehrenamtes für den Sport im Allgemeinen, soll hierdurch gefördert werden.

§ 1

Auszeichnungen für Sportlerinnen / Sportler

Die nachfolgenden Auszeichnungen und Ehrungen können nur an Kinder, jugendliche sowie erwachsene Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften mit und ohne körperliche oder geistige Beeinträchtigung verliehen werden, die einem Bargteheider Verein angehören oder ihren ständigen Wohnsitz in Bargteheide haben und für einen auswärtigen Verein erfolgreich waren oder die mit einer unter der Trägerschaft der Stadt Bargteheide stehenden Schule  beim Bundesfinale oder Landesfinale „Jugend trainiert für Olympia“  einen sportlichen Erfolg erzielen konnten. Maßgeblich für die Ehrungen sind die nachstehenden Kriterien.

Die Ehrungen sind in Form von Urkunden und einer kleinen Aufmerksamkeit durchzuführen. Sie werden unterteilt in Kinder/Jugend und Erwachsene. Für mehrere Erfolge innerhalb desselben Jahres kann nur eine Auszeichnung für die beste Leistung verliehen werden.

Die folgenden Regelungen gelten gleichartig für Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften mit und ohne körperliche oder geistige Beeinträchtigung und gelten zudem analog auch für den Ligaspielbetrieb, d.h. die Landesmeisterschaft entspricht dem 1. Platz in der Landesliga.

Kinder/Jugend (bis 18 Jahre)

  • für die Teilnahme an Olympischen / Paralympischen Spielen oder an Weltmeisterschaften oder an Europameisterschaften
  • für die Erringung einer Platzierung 1.-3. bei Landes- oder Deutschen Meisterschaften
  • für die Mitwirkung in einer deutschen Nationalmannschaft oder Landesauswahlmannschaft
  • für die Erringung einer Platzierung 1.-3. bei einer Norddeutschen Meisterschaft
  • für die Erringung einer Platzierung 1.-3. bei einer Meisterschaft, die über die auf Bezirksebene zu erzielenden Titel hinausgehen
  • für die Erringung einer Platzierung unter den ersten zehn Plätzen beim Bundesfinale „Jungend trainiert für Olympia“
  • für die Erringung einer Platzierung 1.-3. beim Landesfinale „Jungend trainiert für Olympia“



Erwachsene (ab 18 Jahre)

  • für die Teilnahme an Olympischen / Paralympischen Spielen oder Weltmeisterschaften oder Europameisterschaften
  • für die Erringung einer Platzierung 1.-3. bei einer Deutschen Meisterschaft
  • für die Mitwirkung in einer Deutschen Nationalmannschafft (A-Kader)
  • für die Erringung einer Platzierung 1.-3. bei einer Norddeutschen Meisterschaft
  • für die Erringung einer Platzierung 1.-3. bei einer Meisterschaft in der jeweils unter der Norddeutschen Meisterschaft ausgetragenen Spielklasse, wenn in dieser Sportart keine Norddeutsche Meisterschaft ausgetragen wird

§ 2

Auszeichnungen für besondere Verdienste um den Sport

Neben den aktiven Sportlerinnen und Sportlern können Sportlehrerinnen / Sportlehrer von unter der Trägerschaft der Stadt Bargteheide stehenden Schulen sowie Funktionäre des Sports im Rahmen der Sportlerehrung ausgezeichnet werden, die sich durch langjährige, herausragende ehrenamtliche Arbeit um den Sport in der Stadt Bargteheide verdient gemacht haben, wie z.B. Mitglieder der Vereinsvorstände, Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter,

Mannschafts- und Jugendbetreuer/Innen, Trainerinnen / Trainer, Schiedsrichter oder sonstige Förderer des Sports etc.

Für hervorragende Verdienste um den Bargteheider Sport kann die Stadt Bargteheide jährlich bis zu drei Personen ehren, wenn diese mindestens 15 Jahre außergewöhnliche Verdienste um den Sport in der Stadt Bargteheide erworben haben.

Die Vorschläge sind von der jeweiligen Schulleiterin / von dem jeweiligen Schulleiter oder von den Sportvereinen zu begründen.

Diese Ehrung kann jeder Person nur einmal zuteilwerden.

Über die Ehrung entscheidet die Bürgervorsteherin / der Bürgervorsteher in Abstimmung mit der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister.

§ 3

Meldetermin

Für die von den Vereinen und Schulen einzureichenden Vorschläge wird ein Meldetermin von der Stadtverwaltung festgelegt. Vorschläge, die nach dem festgelegten Meldetermin eingehen, bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.

§ 4

Ausnahme Regelungen zu den vorgenannten Auszeichnungen

Der Bürgervorsteherin/dem Bürgervorsteher obliegt die Möglichkeit, besondere Titel in Form eines Briefes (außerhalb der Sportlerehrung) zu ehren.

§ 5

Schlussbestimmungen

Aus dieser Richtlinie können keine Rechte irgendwelcher Art hergeleitet werden.

§ 6

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 02.07.2026 am 01.08.2026 in Kraft.

Bargteheide, den 24.08.2026

Stadt Bargteheide

Gabriele Hettwer

Bürgermeisterin