Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) der Stadt Bargteheide
Auf der Internetseite der Stadt Bargteheide www.bargteheide.de wird gemäß
§ 16 der Hauptsatzung der Stadt Bargteheide unter Aktuelles — Bekanntmachungen &
Ausschreibungen folgende Amtliche Bekanntmachung bekanntgegeben:
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
(Spielgerätesteuersatzung)
der Stadt Bargteheide
Diese Satzung ist ab 01.01.2026 gültig. Gegenüber der bisherigen Spielgerätesteuersatzung wurden neben redaktionellen Anpassungen lediglich der Steuersatz in § 5 wie folgt festgesetzt:
Der Steuersatz beträgt für jedes Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des
§ 4 Abs. 1 a) 17 % der elektronisch gezählten Bruttokasse.
Bargteheide, den 17.12.2025
Stadt Bargteheide
Die Bürgermeisterin
gez. Hettwer