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Datum: 18.12.2025

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) der Stadt Bargteheide

Auf der Internetseite der Stadt Bargteheide www.bargteheide.de wird gemäß

§ 16 der Hauptsatzung der Stadt Bargteheide unter Aktuelles — Bekanntmachungen &

Ausschreibungen folgende Amtliche Bekanntmachung bekanntgegeben:

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten

(Spielgerätesteuersatzung)

der Stadt Bargteheide

Diese Satzung ist ab 01.01.2026 gültig. Gegenüber der bisherigen Spielgerätesteuersatzung wurden neben redaktionellen Anpassungen lediglich der Steuersatz in § 5 wie folgt festgesetzt:

           Der Steuersatz beträgt für jedes Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des

      § 4 Abs. 1 a) 17 % der elektronisch gezählten Bruttokasse.

Bargteheide, den 17.12.2025       

Stadt Bargteheide

Die Bürgermeisterin

gez. Hettwer