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Datum: 13.07.2026

Neuer bezahlbarer Wohnraum für Bargteheide: Bewerbungsverfahren für 60 geförderte Wohnungen »Am Maisfeld« startet

BARGTEHEIDE. Die Stadt Bargteheide steuert aktiv gegen den Wohnungsmangel: Zum 1. März 2027 stellt die Am Maisfeld Bargteheide GmbH insgesamt 60 öffentlich geförderte Wohnungen fertig. Das moderne Wohnobjekt in der Straße Am Maisfeld 87a+b bietet bezahlbaren Wohnraum für Singles, Paare und Familien. Das offizielle Bewerbungs- und Vergabeverfahren über die Stadtverwaltung startet bereits im Laufe des Monats August 2026.

Passender Wohnraum von 1 bis 5 Personen

Der Neubau ist auf unterschiedliche Lebensmodelle ausgelegt. Die Wohnungsgrößen bewegen sich zwischen rund 47 und 102 Quadratmetern, sodass Haushalte von einer bis zu fünf Personen ein neues Zuhause finden können.

Das Objekt teilt sich in zwei Förderwege auf:

  • 1. Förderweg: 51 Wohneinheiten für klassische WBS-Inhaber.
  • 2. Förderweg: 9 Wohneinheiten, bei denen die gesetzlichen Einkommensgrenzen (nach § 8 des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein / SHWoFG) um bis zu 20 Prozent überschritten werden dürfen. Damit richtet sich dieses Angebot gezielt an Haushalte mit mittlerem Einkommen.

Voraussetzungen und Vergabe: So läuft das Verfahren

Die Vergabe der Wohnungen ist an strikte Kriterien gebunden. Einziehen kann nur, wer zum Bezugstermin einen in Schleswig-Holstein gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) besitzt.

Das Verfahren läuft in zwei Schritten ab:

  1. Das Benennungsrecht der Stadt: Der Fachdienst 3.2 (Soziales) der Stadt Bargteheide schlägt dem Vermieter geeignete Personen aus der städtischen Liste der vorgemerkten Wohnungssuchenden vor.
  2. Die Vermietung: Die abschließende Entscheidung und die eigentliche Vermietung erfolgen durch die BIBO Immobilienverwaltungs GmbH.

Jetzt auf die Liste setzen lassen

Wer Interesse an einer Wohnung hat und noch nicht auf der Liste der Wohnungssuchenden für Bargteheide steht, kann per E-Mail an wohnungskataster@bargteheide.de einen Antrag auf eine Wohnungsvormerkung einreichen. Hinweise zum Ablauf der Wohnungsvermittlung sind dem Antrag auf eine Wohnungsvormerkung zu entnehmen. Dieser Antrag sowie der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins können über die Homepage der Stadt Bargteheide abgerufen werden.

Wichtiger Hinweis für Auswärtige: Wer bereits in Schleswig-Holstein, aber noch nicht in Bargteheide lebt, muss den Wohnberechtigungsschein bei seiner aktuellen Wohnsitzgemeinde beantragen.